Taxen

 

Heimtarife 2024

Sämtliche unten aufgeführten Informationen finden Sie auch im "Merkblatt Wissenswertes zur Heimfinanzierung & Tarifliste" in ausführlicher Form.

Heimtarif

Die Kosten eines Heimaufenthaltes setzen sich aus dem Grundtarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung sowie der BESA-Pflegestufe zusammen.

Der Grundtarif im Schlössli Pflegeheim am See beträgt Fr. 176.95 pro Tag.

Während der Grundtarif für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Schlösslis identisch ist, variiert die BESA-Pflegestufe von Person zu Person.
Die BESA-Pflegestufe wird mittels einer Skala von 0 (minimal pflegebedürftig) bis 12 (stark pflegebedürftig) ermittelt und entsprechend verrechnet.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz dürfen den Versicherten (Bewohnerinnen & Bewohnern) höchstens Fr. 23.00 für den Anteil Pflege pro Tag in Rechnung gestellt werden.

Tarif im Total pro Tag:

Pflege-stufe

Grundtarif

Anteil Pflege
nach Stufe

Gesamtkostenanteil Bewohner/in pro Tag in Fr.

0

176.95

-.-

176.95

1

176.95

1.95

178.90

2

176.95

15.45

192.40

3

176.95

23.00

199.95

4

176.95

23.00

199.95

5

176.95

23.00

199.95

6

176.95

23.00

199.95

7

176.95

23.00

199.95

8

176.95

23.00

199.95

9

176.95

23.00

199.95

10

176.95

23.00

199.95

11

176.95

23.00

199.95

12

176.95

23.00

199.95

Tarif Pflege für die 13 BESA-Stufen:

Pflege-Stufe

Anteil Krankenkasse 

Anteil Kanton

Anteil Bewohner/in

Pflegetarif

pro Tag in Franken

0

-.-

-.-

-.-

-.-

1

9.60

-.-

1.60

11.55

2

19.20

-.-

14.40

34.65

3

28.80

5.95

23.00

57.75

4

38.40

19.45

23.00

80.85

5

48.00

32.95

23.00

103.95

6

57.60

46.45

23.00

127.05

7

67.20

59.95

23.00

150.15

8

76.80

73.45

23.00

173.25

9

86.40

86.95

23.00

196.35

10

96.00

100.45

23.00

219.45

11

105.60

113.95

23.00

242.55

12

115.20

127.45

23.00

265.65

Tarifpauschale für Mittel und Gegenstände (MiGeL)

Schweizweit besteht eine einheitliche Vergütung für das Pflegematerial. Die früheren kantonalen Pauschalen wurden damit hinfällig. Verrechnet und finanziert werden die tatsächlich verwendeten Pflegeutensilien aus der Mittel - und Gegenständeliste bis zur bewilligten Obergrenze. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt monatlich.

 

Die Anteile Krankenkasse und MiGel, sowie der Anteil Kanton
werden direkt den zuständigen Stellen in Rechnung gestellt.

 

Ergänzungsleistung EL

Jeder Bewohnerin/Bewohner wird mit der Eröffnung seines Tarifes ein Tarifausweis zuhanden der Ausgleichskasse zugestellt. Wir empfehlen den Bewohnern, die ihnen allenfalls zustehende Ergänzungsleistung bei der Ausgleichskasse abzuklären und gegebenenfalls zu beantragen.

Das Formular zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen finden Sie hier.

Hilflosenentschädigung

Wer für alltägliche Lebensverrichtungen seit mindestens einem Jahr dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege und persönlicher Überwachung bedarf, kann bei der Ausgleichskasse eine Hilflosenentschädigung beantragen.

Das Formular zur Anmeldung für die Hilflosenentschädigung finden Sie hier.

Zusatzleistungen

Bitte entnehmen Sie allfällige Zusatzkosten dem "Merkblatt Wissenswertes zur Heimfinanzierung & Tarifliste".

Gerne gibt Ihnen unser Heimleiter, Herr Alexander Odenbach, weitere Auskünfte.

E-Mail an Alexander Odenbach