Heimtarifordnung 2010

Grundtarif (Pensionsleistung und Betreuung)

  • Kosten für Wohnen (Pflegebett, Nachttisch und Notrufanlage im Zimmer)
  • Heizungs-, Strom-, Wasser-, Abwasser- und Entsorgungskosten
  • Anteil Personalkosten für Betreuung
  • Diverse Tees auf's Bewohnerzimmer (Teekrug) sowie eine Tagesfrucht
  • Dauereinsatzbereitschaft über 24 Stunden
  • Aktivierungs- und Beschäftigungsangebot sowie interne Veranstaltungen
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäschstücke und Kleider
  • Zimmerreinigung
  • Notrufknopf an Handgelenk oder an Halskette (bei Bedarf)
  • Benützung der Gemeinschaftseinrichtungen
  • Medizinisch indizierte und durch einen Arzt verordnete Transporte (Raum Interlaken)
  • Betriebs- und Verwaltungsaufwand sowie Beratungen

Pflege KLV (nach Krankenkassenleistungsverordnung)

  • Krankenkassenbeitrag für Anteil Personalkosten für Pflege gemäss KLV nach BESA-Einstufung
  • Pflegematerial und Krankenmobilien gemäss MiGel-Liste

Heimtarif (Grundtarif und Pflege)

Einerzimmer mit Bad/Dusche, Lavabo, WC, TV- und Telefonanschluss; Tarif in CHF (ohne Zimmerzuschlag). Bei Ehepaaren, welche gemeinsam in einem Zimmer wohnen, reduziert sich der Heimtarif pro Tag und Person um CHF 30.--.

BESA Stufe Heimtarif ./. Pflege Grundtarif
0 118.75 --
118.75
1 150.50 17.35 133.15
2 182.25 34.70 147.55
3 214.00 52.05 161.95
4 245.75 69.40 176.25
5 277.50 76.30 201.20
6 309.25 91.55 217.70
7 341.00 106.80 234.20
8/9/10 folgend folgend folgend

Der Heimtarif richtet sich nach den regierungsrätlichen Vorgaben des Kantons Bern.

Selbstzahler

Selbstzahler, welche mit eigenem Einkommen (AHV, Pension, Renten, Vermögen) für die Heimkosten aufkommen, haben freie Zimmerwahl.

Zimmerzuschlag pro Tag (nach Zimmergrösse, Komfort und Lage)

 

Zimmernr.

101, 104, 151
251, 105, 108
102, 103, 109, 111, 115, 152, 153
154, 155, 156, 157, 217, 218, 221
252, 253, 254, 255, 256, 257, 258
106, 107, 110
112, 216, 222

CHF
--
10.--

16.--

Ergänzungsleistungsbezüger

Heimbewohner, welche den für sie gültigen Grundtarif aus ihrem Einkommen nicht selber finanzieren können, haben Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Der Heimtarif ist somit in jeder BESA Stufe gedeckt.

Private Heime müssen die Kosten für Gebäude und Einrichtung  im Gegensatz zu den öffentlichen Heimen selber tragen. Ergänzungsleistungsbezüger können dafür beim zuständigen Solzialamt der Wohngemeinde einen "Zuschuss nach Dekret" beantragen. Dieser Betrag wird ab Januar 2010 separat auf der Rechnung ausgewiesen und dient als Nachweis gegenüber den Ämtern. Die freie Zimmerwahl ist eingeschränkt.

Für jeden Aufenthalt im "Schlössli" wird ein Tarifausweis erstellt. Dieser wird in 5 Exemplaren ausgedruckt (1x Krankenkasse, 2x Gemeindeausgleichskasse, 1x Heimbewohner und 1x Heim).

In der Grundtaxe NICHT inbegriffen sind folgende Kosten:

  • Krankenkassenprämien sowie Franchise und Selbstbehalt
  • Anschaffungen und Reparaturen von persönlichen Utensilien
  • Chemische Reinigung und Flickarbeiten der persönlichen Wäsche
  • Körperpflegeprodukte, welche nicht durch den Arzt verordnet sind
  • Coiffeur, Pedicure (Kosmetische Fusspflege)
  • TV, Radio, Telefon, Internet (Anschluss, Abonnement, Gebühren)
  • Labor- und Röntgenuntersuchungen, Medikamente, ärztliche Leistungen sowie Physiotherapie
  • Prothesen, Hörapparate, Stöcke, Stützstrümpfe, Rollstühle, Rollator und andere Hilfsmittel
  • Pflegematerialien, welche nicht auf der MiGel-Liste aufgeführt sind
  • Externe Veranstaltungen
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Gebühren, Steuern
  • Konsumationen, die nicht zu den drei Mahlzeiten gehören
  • Kosten für Mahlzeiten und Überachtungen von Gästen der Bewohner/innen

Zusätzliche Kosten

  • Eintrittspauschale: CHF 300.-- (diese wird bei Austritt / im Todesfall nicht zurückerstattet!)
  • Transporte für private Zwecke: pro km CHF 2.--
  • Zimmermöblierung, Zimmerräumung, grössere Flickarbeiten an Kleidern, zusätzliche Reinigungsarbeiten, Reparaturen bei persönlichen Effekten sowie Sachschäden. Ansatz CHF 45.--/Stunde (verrechnet wird ab 15 Minuten Aufwand CHF 11.25)
  • Nämeli bestellen und an die Kleidung anbringen: pro Stück CHF 1.--
  • Zimmerservice aus Komfortgründen: pro Essen CHF 5.--
  • Anschluss Kabelfernsehen: monatlich CHF 38.--
  • Telefonanschlussgebühr bei internem Anschluss (keine direkte 033-Nummer): monatlich CHF 10.--
  • Telefongesprächsgebühren: monatlich bei internem Anschluss (keine 033-Nummer)
  • Zimmerreinigung bei Zimmerauflösung: pauschal CHF 200.--
  • Todesfallkosten: CHF 250.--
  • Kosten für Ausflüge werden zum Teil durch das Heim, zum Teil durch die Teilnehmer getragen (Vorinformation der Kosten)

Reduktionen

  • Spitalaufenthalte: Ab dem folgenden Tag wird die Pflegepauschale nicht mehr in Rechnung gestellt und der Grundtarif wird auf CHF 110.-- heruntergesetzt.
  • Ferienabwesenheiten: Ab dem folgenden Tag wird die Pflegepauschale nicht mehr in Rechnung gestellt und ab dem dritten Tag wird der Grundtarif auf CHF 110.-- heruntergesetzt.

Hilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen, sofern Sie ein Hilfsmittel benötigen, diese vorgängig bei der Krankenkasse mit einem ärztlichen Zeugnis zu beantragen. Miete der Hilfsmittel über uns: Rollstuhl CHF 50.-- und Rollator CHF 30.-- pro Monat. Sie können die Hilfsmittel auch direkt bei unserer Apotheke Portmann in Interlaken beziehen.

Unterkunft/Übernachtung Angehörige pro Person

Hotelzimmer: Zimmer/Frühstück: CHF 95.-- / Vollpension: CHF 125.-- pro Person und Tag
Zusatzbett im Bewohnerzimmer: mit Frühstück: CHF 45.-- / Vollpension: 75.--

Ferienbett oder Übergangspflege

Ferienbett in einem möblierten Einzelzimmer, Mindestaufenthalt 7 Tage. Kostenberechnung:
Ferienbettaufenthalte bis 56 Kalendertage pro Jahr: Grundtaxe CHF 140.-- pro Tag, inkl. Vollpension, zuzüglich - je nach Pflegebedürftigkeit (BESA Einstufungssystem) die Pflegepauschale, welche von der Krankenkasse rückvergütet wird (siehe Preisliste Pflegetaxe). Ab dem 57. Tag gilt der Ferienbettaufenthalt als administrativer Eintritt.

Pflegeheim Schloessli am See - 3806 Bönigen am Brienzersee - Schweiz - Tel: +41 (0)33 823 2928 - info@schloessli.com
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